Allgemeine Geschäftsbedingungen - W&P Plattform

Stand: 21.08.2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen / Nutzungsbedingungen

für die W&P Plattform (Software-as-a-Service, Beratungsleistungen und Bestellung gesetzlich vorgeschriebener Betriebsbeauftragter) (Stand 2026-08)

1. Allgemeines

1.1

Die W&P Engineers GmbH, Anton-Wendt-Straße 20a, 27321 Thedinghausen (nachfolgend „W&P“ oder „Anbieter“), bietet dem Kunden die W&P Plattform an. W&P ist alleinige Vertragspartnerin des Kunden.

1.2

Die W&P Plattform ist eine integrierte Lösung im Bereich Arbeitssicherheit, Umweltschutz, Gefahrstoff- und Compliance-Management. Sie umfasst — je nach gebuchtem Paket gemäß Angebot — die Nutzung digitaler Software-Module (insbesondere Acucompliance, Acusafe, Acuwaste), ergänzende Beratungs- und Schulungsleistungen sowie die Bestellung gesetzlich vorgeschriebener Betriebsbeauftragter (insbesondere Fachkraft für Arbeitssicherheit nach § 12 ASiG in Verbindung mit DGUV Vorschrift 2 und Betriebsbeauftragter für Abfall nach § 59 KrWG). Die Software-Module werden W&P von der Schwestergesellschaft Acurento Solutions GmbH zur Bereitstellung an die Kunden überlassen.

1.3

Diese Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von Registrierung und Nutzung ausgeschlossen.

1.4 Pakete und Vergütung

Der Anbieter bietet Pakete unterschiedlichen Umfangs an. Die Vergütung wird in monatlichen Raten gezahlt und deckt sämtliche Leistungen des gebuchten Pakets ab — insbesondere Wissens- und Onboarding-Inhalte, Software-Nutzung, Beratungsleistungen sowie — soweit gebucht — die Tätigkeit als bestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit und/oder Betriebsbeauftragter für Abfall. Höhe der monatlichen Rate und Mindestvertragslaufzeit ergeben sich aus dem gewählten Paket gemäß Angebot. Soweit ein Paket die Bestellung als Betriebsbeauftragter umfasst, wird hierzu zusätzlich ein gesonderter Beratungsvertrag geschlossen (Eckpunkte: Ziffer 3.17).

1.5 Inhalte des Compliance- und Rechtskatasters

(1) Thematische Ausrichtung (Standard).

Die über die Software bereitgestellten Inhalte des Compliance- und Rechtskatasters sind darauf ausgerichtet, diejenigen Rechtsgebiete abzudecken, die typischerweise Gegenstand bindender Verpflichtungen bzw. rechtlicher Anforderungen im Sinne der Managementsystemnormen DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement), DIN EN ISO 45001 (Arbeitsschutzmanagement) und DIN EN ISO 50001 (Energiemanagement) sind – jeweils in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung. Hierzu zählen insbesondere Umweltrecht (u. a. Immissionsschutz-, Abfall-, Wasser- und Bodenschutzrecht), Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsrecht, Gefahrstoff- und Biostoffrecht, Anlagen- und Betriebssicherheit, Strahlenschutz sowie Energie- und Energieeffizienzrecht. Diese umfassen die Rechtsgebiete:

• Abfall

• Anlagentechnik / Betriebssicherheit

• Arbeits- und Sozialrecht (ohne Vertragsrecht)

• Arbeitsschutz / Prävention

• Bau (sofern Brandschutzrelevanz besteht)

• Bodenschutz

• Chemikalien

• Energie / Energienutzung

• Gefahrenabwehr

• Gefahrgut / Transport

• Immissionsschutz

• Lärm

• Nachhaltigkeit

• Naturschutz

• Strahlenschutz

• Umwelt / -management

• Wasser

(2) Nicht erfasste Rechtsgebiete.

Nicht Bestandteil des Standardumfangs nach Absatz 1 sind Rechtsgebiete ohne unmittelbaren Bezug zu den in Absatz 1 genannten Managementsystemnormen, insbesondere Vertrags- und Handelsrecht, Zoll- und Außenwirtschaftsrecht, gewerblicher Rechtsschutz (u. a. Patent-, Marken- und Urheberrecht), Steuer-, Gesellschafts- und Kartellrecht, sowie das individuelle Arbeitsvertragsrecht. Ebenfalls nicht enthalten sind VDI-Richtlinien, DIN-Normen und VDS-Richtlinien (mit Ausnahme der in Absatz 1 lediglich als Bezugsrahmen genannten Managementsystemnormen).

(3) Quellen und Aktualisierung.

Grundlage der Inhalte sind primäre Rechtsquellen – insbesondere veröffentlichte Vorschriften der Europäischen Union, des Bundes, der Länder, der Berufsgenossenschaften/DGUV sowie einschlägiger Bundesanstalten – sowie veröffentlichte technische Regelwerke, soweit für die abgedeckten Rechtsgebiete einschlägig und öffentlich zugänglich.

(4) Umfang der Zusicherung.

Die vorstehende thematische Ausrichtung (Standard) beschreibt den inhaltlichen Gegenstand der Leistung. Sie stellt keine Zusicherung dar, dass für den einzelnen Kunden sämtliche im Rahmen seines Managementsystems einschlägigen bindenden Verpflichtungen vollständig, lückenlos oder tagesaktuell erfasst sind. Welche bindenden Verpflichtungen für den Kunden im Einzelfall gelten, richtet sich nach dessen Kontext, Anwendungsbereich, Standorten, Tätigkeiten und Anlagen und ist vom Kunden im Rahmen seiner normseitigen Eigenverantwortung (u. a. Ziffern 4.1 bis 4.3 und 6.1.3 der jeweiligen Norm) selbst zu verantworten, zu bestimmen und über den Onboarding-Fragebogen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten sowie aktuell zu halten. Eine Zusicherung hinsichtlich des Erfolgs einer Zertifizierung, eines Audits oder einer behördlichen Überprüfung ist mit der Leistung nicht verbunden. Die bereitgestellten Inhalte ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall.

(5) Zusätzliche Rechtsgebiete.

Wünscht der Kunde die Bereitstellung von Inhalten zu Rechtsgebieten, die nach Absatz 2 nicht Bestandteil des Standardumfangs sind, kann dies auf Antrag des Kunden gesondert vereinbart werden. Die Beauftragung bedarf der Textform und erfolgt gegen gesondertes, dem Kunden vor Beauftragung mitgeteiltes Entgelt. Die Beauftragung erfordert für ihre Wirksamkeit eine Bestätigung durch den Anbieter in Textform. Ein Anspruch auf Erweiterung des Leistungsumfangs außerhalb einer solchen Vereinbarung besteht nicht.

(6) Normrevisionen.

Werden die in Absatz 1 genannten Managementsystemnormen neu gefasst oder ersetzt, ist der Anbieter berechtigt, die thematische Ausrichtung und die Leistungsübersicht entsprechend anzupassen.

2. Weitere Definitionen und Vertragsschluss

2.1 Vertragssoftware

„Vertragssoftware“ bezeichnet die im jeweiligen Angebot hinsichtlich Programm-Modulen, Benutzerlizenzen und Leistungsumfang konkret bezeichnete Software, die dem Kunden als SaaS zur Nutzung bereitgestellt wird.

2.1a Plattform: „W&P Plattform“ bezeichnet die digitale Umgebung des Anbieters, über die der Kunde Zugriff auf die Software-Module, Lerninhalte, Community-Funktionen, Event-Pläne und gegebenenfalls weitere Funktionalitäten erhält.

2.1b Beratungsleistungen: „Beratungsleistungen“ bezeichnet alle vom Anbieter geschuldeten Dienstleistungen außerhalb der reinen Softwarebereitstellung, insbesondere Beratung, Coaching, Schulungen, Webinare, Live-Calls, Begehungen vor Ort, Teilnahme an ASA-Sitzungen sowie die Tätigkeit als bestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit beziehungsweise als bestellter Betriebsbeauftragter.

2.2 Angebot

„Angebot“ bezeichnet ein verbindliches Angebot des Anbieters, das die angebotenen Leistungen enthält. Der Anbieter ist bis zu dem im Angebot genannten Zeitpunkt („Stichtag“) an das Angebot gebunden; danach erlischt die Bindung automatisch.

2.3 Benutzer

Ein „Benutzer“ ist eine natürliche Person, die im Auftrag des Kunden handelt. Hierzu zählen interne und externe Mitarbeiter (unabhängig vom Beschäftigungsverhältnis), soweit sie vom Kunden autorisiert sind.

2.4 Kundenauftrag / Annahme

Der Kunde kann das Angebot bis zum Stichtag ausschließlich durch vollständige und unveränderte Annahme annehmen:

durch Rücksendung des unterzeichneten Angebots oder

durch Annahmeerklärung in Textform unter Angabe der Angebotsnummer.

Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden gelten als Ablehnung verbunden mit einem neuen Angebot (§ 150 Abs. 2 BGB).

2.5 Vertragsschluss / Vertragsbestandteile / Rangfolge

Mit Annahme gemäß Ziffer 2.4 kommt der Vertrag zustande. Vertragsbestandteile gelten in folgender Rangfolge:

Bei Widersprüchen gilt die vorstehende Rangfolge. Entgegenstehende AGB des Kunden finden keine Anwendung. Es gelten ausschließlich die Bedingungen des Anbieters. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Abwehrklausel gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführt.

Sollten einzelne Bestimmungen der Bedingungen des Anbieters aufgrund eines Widerspruchs zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden gleichwohl nicht anwendbar sein, verpflichten sich der Anbieter und der Kunde, unverzüglich nach Bekanntwerden des Widerspruchs in Verhandlungen einzutreten, um die widersprüchlichen Regelungen durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Interessen beider Parteien am nächsten kommt. Kann eine Einigung nicht erreicht werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

3. Vertragsgegenstand und Leistungspflichten des Anbieters

3.1 Software-Funktionalität

Die Software unterstützt Unternehmen dabei, systematisch für das Unternehmen relevante gesetzliche Anforderungen

zentral besser zu erfassen und strukturierter aufzuarbeiten (Erfassung und Auflistung),

die sich hieraus ergebenden Pflichten und Maßnahmen durchzuführen (Delegation und Maßnahmenmanagement),

die Konformität der gesetzlichen Anforderungen mit den erfassten und aufgelisteten Pflichten besser zu bewerten (Bewertung) und

die Umsetzung der hieraus resultierenden gesetzlichen Maßgaben zu dokumentieren (Dokumentation).

Hierbei können für das Unternehmen relevante Unterlagen, wie z. B. Genehmigungen und Auflagen, die bereits bestehen oder die zukünftig erteilt werden, mit eingegeben und berücksichtigt werden.

Der Umfang der Leistung für das Unternehmen basiert auf einer kundenindividuellen Checkliste mit auswählbaren Rechtsgebieten. Die Checkliste wird vor Vertragsschluss mit dem jeweiligen Unternehmen als Kunden abgestimmt. Sie ist Bestandteil des Vertrages und Grundlage des Inhalts, den der Anbieter dem Kunden zur Verfügung stellt.

Der inhaltliche Umfang der bereitgestellten Compliance-Inhalte richtet sich nach Ziffer 1.5. Nicht erfasste Rechtsgebiete können nach Maßgabe der Ziffer 1.5 Abs. 5 kostenpflichtig beauftragt werden. Die Verantwortung für die Bestimmung der im Einzelfall einschlägigen bindenden Verpflichtungen und für die abschließende rechtliche Bewertung verbleibt beim Kunden.

3.2 Bereitstellung als SaaS

Die Software wird dem Kunden als Software-as-a-Service (SaaS) über das Internet zur zeitlich befristeten Nutzung bereitgestellt, in der Funktionalität, wie sie sich aus dem Angebot ergibt (nachfolgend „Vertragssoftware“). Eine Überlassung des Quellcodes, eine dauerhafte Lizenzübertragung oder eine Eigentumsübertragung erfolgt nicht.

3.3 Vertragsgegenstand / Funktionsumfang / Systemanforderungen

Vertragsgegenstand ist der im jeweiligen Angebot definierte Leistungsumfang, der auf der Checkliste des Kunden beruht, die er dem Anbieter zur Verfügung gestellt hat. Aus dem Angebot ergeben sich insbesondere die Services und die Wahl der Module, die Länge der Vertragslaufzeit, die Anzahl der Nutzerzugänge, die Benutzerlizenzen (Vertragssoftware), die technischen Voraussetzungen beim Kunden, die garantierte Verfügbarkeit und die Vergütung.

Der inhaltliche Umfang, der dem Kunden angeboten wird, entspricht einem marktüblichen Standard und wird laufend redaktionell mit am Markt etablierten Compliance-Datenbanken abgeglichen. Insbesondere nicht im Standardumfang enthalten sind VDI-Richtlinien, DIN-Normen und VDS-Richtlinien. Wünscht das Unternehmen eine Verfügbarkeit über den Standardumfang hinaus, muss dies schriftlich (Textform ist ausreichend) mit dem Anbieter zusätzlich vereinbart werden.

Der allgemeine Funktionsumfang sowie Systemanforderungen ergeben sich aus den auf Anfrage (per E-Mail an info@wp-engineers.eu) erhältlichen Modul-Datenblättern, den „Systemanforderungen Client (SaaS)“ sowie der in der Software elektronisch verfügbaren Benutzerdokumentation.

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet der Anbieter Dienstleistungen, keine werkvertraglichen Leistungen. Rechtsberatungsleistungen werden nicht erbracht. Soweit Leistungen von Partnern erbracht werden, sind diese im Angebot gesondert gekennzeichnet. Es gelten ergänzend die jeweiligen Bedingungen des Partners.

Der Quellcode ist nicht Vertragsgegenstand und wird nicht übergeben.

Im Hinblick auf Beratungsleistungen und die Bestellung als Betriebsbeauftragter schuldet der Anbieter ausschließlich die Erbringung einer Dienstleistung; ein bestimmter Erfolg — insbesondere die vollständige oder dauerhafte Rechts-, Audit- oder Behördensicherheit des Betriebs des Kunden — wird nicht geschuldet. Die Verantwortung für die tatsächliche Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften verbleibt allein beim Kunden. Der Anbieter ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Leistungspflichten qualifizierter Erfüllungsgehilfen und Unterauftragnehmer zu bedienen — insbesondere der Schwestergesellschaft Acurento Solutions GmbH für die technische Bereitstellung der Software-Module sowie qualifizierter Subunternehmer für Beratungs- und Begehungsleistungen. Die vertragliche Verantwortung gegenüber dem Kunden verbleibt vollständig beim Anbieter.

3.4 Bereitstellung / Nutzungszugang / Externe Nutzer

Der Anbieter stellt dem Kunden die Vertragssoftware zur Nutzung über das Internet bereit. Der Kunde erhält die technische Möglichkeit und Berechtigung, auf die Vertragssoftware, die auf zentralen Servern in einem Rechenzentrum gehostet wird, zuzugreifen und die Funktionen im Rahmen dieses Vertrages zu nutzen.

Der Kunde darf grundsätzlich unternehmensexterne Personen (z. B. Berater, Auditoren, Lieferanten) als Benutzer autorisieren, sofern diese keine direkten Wettbewerber des Anbieters sind und die Zustimmung des Anbieters (in Textform) vorliegt. Um dies sicherzustellen, verpflichtet sich der Kunde, rechtzeitig vor der Autorisierung der unternehmensexternen Personen den Anbieter zu unterrichten und um Zustimmung zu bitten. Direkte Wettbewerber sind Unternehmen, die Softwarelösungen für Rechtskataster/Compliance-Management vertreiben; bei diesen ist der Anbieter berechtigt, die Zustimmung nicht zu erteilen. Darüber hinaus ist der Anbieter berechtigt, die Autorisierung aus wichtigem Grund ablehnen; dies ist zu begründen.

3.5 Dokumentation

Der Anbieter stellt innerhalb der Vertragssoftware eine deutschsprachige Benutzerdokumentation in elektronischer Form zur Verfügung.

3.6 Übergabepunkt / Verantwortung Internetanbindung

Übergabepunkt für die vertraglichen Leistungen ist der Routerausgang des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums. Die Internetanbindung des Kunden, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffung und Bereitstellung der beim Kunden erforderlichen Hard- und Software liegen in der Verantwortung des Kunden und sind nicht Leistungspflicht des Anbieters.

3.7 Verfügbarkeit (SLA light)

Die Vertragssoftware ist grundsätzlich 24/7 verfügbar. Der Anbieter gewährleistet eine durchschnittliche Verfügbarkeit von 98 % im Monatsmittel während der Hauptzeit.

Hauptzeit ist – mit Ausnahme bundeseinheitlicher Feiertage – Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr (MEZ/MESZ).

Verfügbarkeit bedeutet, dass der Kunde die Vertragssoftware am Übergabepunkt erreichen und die wesentlichen Funktionen nutzen kann.

Nicht als Nichtverfügbarkeit zählen:

geplante Wartungsfenster (sofern vorher rechtzeitig vom Anbieter gegenüber dem Kunden angekündigt),

Zeiten, in denen Ausfälle außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen (z. B. höhere Gewalt, Störungen bei Netzanbietern, Verschulden Dritter).

Sofern ungeplante Wartungen in der Hauptzeit notwendig sind, informiert der Anbieter den Kunden nach Möglichkeit vorab.

Unterschreitet die Verfügbarkeit die 98 % in der Hauptzeit im Monatsmittel, ist der Kunde für den betroffenen Monat zur anteiligen Minderung der monatlichen Vergütung berechtigt. Die monatliche Vergütung mindert sich in diesem Fall um die Differenz der Prozentpunkte zwischen dem zugesagten Wert und der tatsächlichen Verfügbarkeit (Beispiel: 98 % - 96 % = Minderung um 2 Prozentpunkte, bezogen auf die monatliche Vergütung). Weitergehende Ansprüche des Kunden richten sich nach Ziffer 11.

3.8 IT-Sicherheit / Missbrauch / Löschung schädlicher Daten

Der Anbieter setzt Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Virenschutz, Firewalls) nach angemessenem technischem und wirtschaftlichem Aufwand ein. Ein vollständiger Schutz vor schädigenden Daten oder unberechtigten Zugriffen ist nicht möglich. Soweit eine Gefährdung nicht anders angemessen beseitigt werden kann, ist der Anbieter berechtigt, schädliche Daten und Inhalte zu löschen; der Anbieter unterrichtet den Kunden per Textform hierüber.

3.9 Datensicherung

Der Anbieter führt regelmäßige Serversicherungen durch (mind. tägliche inkrementelle Sicherung, nächtliche VM-Snapshot-Backups, 14 Tage Rolling Retention. Inhalt: PostgreSQL-Datenverzeichnis und Upload-Tree). Der Anbieter übernimmt keine Garantie für bestimmte Recovery-Zeiten (RTO) oder Recovery-Punkte (RPO). Im Falle eines Datenverlustes unterstützt der Anbieter den Kunden nach Möglichkeit in angemessenem Umfang technisch bei der Wiederherstellung der Daten. Die operative Erstellung des Backups und auch die Wiederherstellung der Daten (Restore) erfolgen über den jeweiligen Hoster, derzeit die STRATO AG in Deutschland. Der Wiederherstellungsaufwand ist in der Support-Pauschale enthalten, sofern diese vertraglich vereinbart ist.

Für die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen ist allein der Kunde verantwortlich.

3.10 Pflege / Updates / Mängelbeseitigung

Der Anbieter übernimmt die Pflege der Vertragssoftware (Updates/Upgrades) sowie die Diagnose und Beseitigung von Mängeln innerhalb angemessener Zeit. Ein „Mangel“ ist eine wesentliche Abweichung von der vertraglich festgelegten Spezifikation bei vertragsgemäßem Einsatz, die die Nutzung aufhebt oder erheblich einschränkt.

3.11 Support / Hotline

Der Anbieter unterstützt den Kunden bei Störungen und Bedienfragen Montag bis Freitag (außer bundeseinheitlichen Feiertagen) von 09:00 bis 16:00 Uhr per Telefon, E-Mail oder Telefax. Support wird in deutscher Sprache erbracht.

3.12 Keine weiteren Leistungen / Rechte an Dokumentation

Soweit nicht ausdrücklich im Angebot aufgeführt, schuldet der Anbieter keine Installations-, Einrichtungs-, Beratungs-, Anpassungs-, Schulungsleistungen oder Individualentwicklungen. Solche Leistungen können gesondert vereinbart und vergütet werden. Sämtliche Rechte an Dokumentation und sonstigen Leistungen, die dem Anbieter zustehen, verbleiben beim Anbieter.

3.13 Inhalte / keine Rechtsberatung und Verantwortung des Kunden / Aktualisierung

Soweit der Anbieter Inhalte bereitstellt (kostenfrei oder kostenpflichtig), dienen diese ausschließlich als allgemeine Information und Unterstützung.

Der Anbieter erbringt weder direkt noch indirekt eine Rechtsdienstleistung. Die Leistungen stellen keine Rechtsberatung dar. Die Leistungen des Anbieters und die über die Software zur Verfügung gestellten Inhalte ersetzen keine Prüfung des konkreten Einzelfalls durch den Kunden. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für Vollständigkeit oder dauerhafte Aktualität der zur Verfügung gestellten Informationen.

Die Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften verbleibt allein beim Kunden; der Kunde informiert seine Benutzer entsprechend.

Die inhaltliche Aktualisierung erfolgt automatisch wöchentlich. Inhalte werden aus primären Rechtsquellen direkt bezogen (insbesondere Veröffentlichungen der EU, des Bundes, der Länder, der Berufsgenossenschaften / DGUV, der Bundesanstalten sowie technischer Regelwerke, soweit veröffentlicht und nutzbar) und laufend redaktionell mit am Markt etablierten Compliance-Datenbanken abgeglichen. Eine taggleiche Aktualisierung schuldet der Anbieter nicht. Änderungen der mit dem Kunden vereinbarten Inhalte werden in einem Changelog je betroffener Vorschrift über die Software für den Kunden sichtbar gemacht. Soweit der Kunde dies beauftragt (Opt-In), informiert der Anbieter ihn zusätzlich mit einem Newsletter über die Änderungen.

3.14 Drittanbindungen

Der Anbieter kann optional eine technische Anbindung an externe Compliance-Datenbanken anbieten, deren Nutzung eine separate Lizenz / Anmeldedaten des jeweiligen Drittanbieters voraussetzt. Der Anbieter hat keinen Einfluss auf Inhalt, Verfügbarkeit oder Erreichbarkeit dieser Drittangebote. Der Anbieter wird sich bei Änderungen des Drittangebots bemühen, die Anbindung mit vertretbarem Aufwand anzupassen. Automatisierte E-Mail-Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung; der Kunde bleibt für die Prüfung und Einhaltung einschlägiger Rechtsvorschriften allein verantwortlich.

3.15 Einsatz von Künstlicher Intelligenz

Dem Anbieter ist der Schutz der Unternehmensdaten der Kunden wichtig. Soweit der Anbieter KI-Modelle für die Erbringung der Leistungen verwendet, betreibt er eine eigene Infrastruktur (self-hosted Ollama). Die Verarbeitung der Daten erfolgt über die Rechenzentren der STRATO AG in Deutschland.

Kundendaten werden nicht zum Training öffentlicher KI-Modelle verwendet. KI-Agenten werden so eingesetzt, dass keine externe Aktion ohne eine menschliche Entscheidung und Bestätigung möglich ist. Der Kunde nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften auch in diesen Fällen bei ihm verbleibt.

3.16 Beratungsleistungen, Live-Calls, Webinare und Begehungen

(a) Soweit das gebuchte Paket Beratungsleistungen umfasst, erbringt der Anbieter diese im vereinbarten Umfang multimedial, videobasiert, telefonisch oder vor Ort. Frequenz, Umfang und Format ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der zugehörigen Leistungs-Anlage.

(b) Der Zugang zu Live-Sprechstunden, wöchentlichen Live-Austauschen und sonstigem Live-Support findet werktäglich Montag bis Freitag innerhalb der Geschäftszeiten des Anbieters statt. An gesetzlichen Feiertagen sowie zwischen Heiligabend und Neujahr ist der Anbieter berechtigt, etwaige Live-Calls nach eigenem Ermessen in reduziertem Umfang durchzuführen oder dafür einen anderweitigen Termin zu bestimmen.

(c) Bei unsachgemäßem Verhalten von Teilnehmern kann der Anbieter nach einmaliger Verwarnung den Zugang zu Live-Calls vorübergehend oder dauerhaft sperren; die vertraglichen Vergütungspflichten bleiben hiervon unberührt.

3.17 Bestellung als Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsbeauftragter für Abfall und weitere gesetzlich vorgeschriebene Betriebsbeauftragte

(a) Soweit das vom Kunden gebuchte Paket die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit nach § 12 ASiG in Verbindung mit DGUV Vorschrift 2, eines Betriebsbeauftragten für Abfall nach § 59 KrWG und / oder eines weiteren gesetzlich vorgeschriebenen Betriebsbeauftragten beinhaltet, schließen die Parteien zusätzlich zu diesen AGB einen gesonderten Beratungsvertrag über die jeweilige Bestellung ab (Anlage SiFa, Anlage Abfallbeauftragter).

4. Nutzungsrechte

4.1 Einräumung von Nutzungsrechten

Der Anbieter räumt dem Kunden für die Laufzeit dieses Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches, entgeltliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht (Unterlizenz) ein, die Vertragssoftware in dem im Angebot vereinbarten Umfang (Module, Benutzeranzahl) und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Bedingungen zu nutzen. Die Rechtekette beruht auf den von Acurento an W&P eingeräumten Nutzungs- und Unterlizenzrechten. Dies gilt entsprechend für Updates/Upgrades der Vertragssoftware.

Entsprechendes gilt für die im passwortgeschützten Mitgliederbereich der W&P Plattform und in den freigeschalteten Software-Modulen hinterlegten Inhalte (insbesondere Videos, Skripte, Templates, Schulungsmaterialien).

4.2 Nutzungsbeschränkungen / Zweckbestimmung

Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vertragssoftware über die Zwecke dieses Vertrages hinaus zu nutzen, zu vervielfältigen, herunterzuladen, zu dekompilieren oder Dritten außerhalb des vereinbarten Nutzerkreises zugänglich zu machen.

Jegliche ungenehmigte Vervielfältigung und / oder ungenehmigte öffentliche Zugänglichmachung von durch den Anbieter erstellten und dem Kunden zur Verfügung gestellten Inhalten (z. B. Skripte, Templates, Schulungsunterlagen, Datenbanken, Werbeanzeigen, Inhalte des Acucompliance-Rechtskatasters und seiner Aufbereitung) - insbesondere zu gewerblichen Zwecken - ist dem Kunden nicht erlaubt.

4.3 Benutzerlimit / Zugriffsschutz

Der Kunde stellt sicher, dass nur autorisierte Benutzer Zugriff erhalten und die vertraglich zulässige Anzahl von Benutzern nicht überschritten wird.

Die Weitergabe von Zugängen und Logindaten an nicht autorisierte Dritte ist strengstens untersagt. Bei schuldhafter Zuwiderhandlung ist der Kunde verpflichtet, eine angemessene Vertragsstrafe, deren Höhe vom Anbieter im billigen Ermessen programmabhängig festzusetzen ist und die im Einzelfall bis zu 15.000,00 Euro betragen kann, zu zahlen. Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang zu seinen IT-Systemen per IP-Abgleich dauerhaft zu überwachen.

Der Einsatz von Technologien, welche die IP-Adresse des Nutzers beim Zugriff verschleiert oder anonymisiert (z. B. Tor-Browser), ist untersagt. In diesem Fall ist der Kunde ebenfalls zur Zahlung einer Vertragsstrafe nach Maßgabe dieser Vereinbarung verpflichtet.

4.4 Schadensersatz bei unberechtigter Nutzung

Ermöglicht der Kunde schuldhaft die Nutzung durch nicht berechtigte Nutzer oder Dritte, schuldet er Schadensersatz in Höhe der Vergütung, die bei ordnungsgemäßer Lizenzierung für den Zeitraum der unberechtigten Nutzung angefallen wäre. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Kunden vorbehalten. Weitergehende Rechte des Anbieters bleiben unberührt.

4.5 Schutzrechte Dritter – Einstellung der Nutzung

Wird die vertragsgemäße Nutzung der Vertragssoftware ohne Verschulden des Anbieters durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, ist der Anbieter berechtigt, betroffene Leistungen vorübergehend einzustellen. Der Anbieter unterrichtet den Kunden unverzüglich und ermöglicht in geeigneter Weise den Zugriff auf Kundendaten. Für den Zeitraum der betroffenen Leistung besteht keine Zahlungspflicht. Sonstige Rechte bleiben unberührt.

5. Pflichten des Kunden

5.1 Technische Voraussetzungen

Der Kunde stellt sicher, dass Benutzer über Internetzugang sowie geeignete Hard-/Software gemäß Systemanforderungen verfügen.

5.2 Zugangsdaten / Sicherheit

Der Kunde schützt (Be-)Nutzer- und Zugangsdaten vor Zugriff unberechtigter Dritter. Bei Verdacht von Missbrauch informiert der Kunde den Anbieter unverzüglich.

5.3 Rechtmäßige Nutzung / Inhalte des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, die Vertragssoftware nicht missbräuchlich zu nutzen, keine rechtswidrigen Inhalte zu übermitteln und keine Rechte Dritter zu verletzen. Für vom Kunden bereitgestellte Daten / Inhalte ist der Kunde verantwortlich; der Anbieter prüft diese nicht.

5.4 Mitwirkung / Fehlermeldungen

Fehler sind unverzüglich mit der entsprechenden Fehlermeldung und Beschreibung zu melden. Der Kunde unterstützt den Anbieter bei der Analyse in zumutbarem Umfang unentgeltlich und stellt erforderliche Informationen bereit.

Soweit das gebuchte Paket Beratungsleistungen oder die Bestellung als Betriebsbeauftragter umfasst, ist der Kunde zudem verpflichtet: (a) die erforderlichen Betriebs- und Mitarbeiterdaten unverzüglich auf erste Anforderung des Anbieters bereitzustellen, (b) an Begehungen, ASA-Sitzungen und vereinbarten Schulungsterminen teilzunehmen, (c) die mit ihm abgestimmten Maßnahmen innerhalb angemessener Frist umzusetzen, (d) die bestellte Person beim Zugang zu allen relevanten Standorten und Unterlagen zu unterstützen und (e) die bestellte Person gegenüber den Mitarbeitern des Kunden bekannt zu machen.

5.5 Fehlersuche außerhalb Verantwortungsbereich

Fällt eine gemeldete Störung nicht in den Verantwortungsbereich des Anbieters, kann der Anbieter den hierfür entstandenen Aufwand nach geltenden Stundensätzen berechnen, wie sie sich aus dem Angebot ergeben, sofern der Kunde bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt erkennen konnte, dass kein Mangel vorliegt bzw. der Anbieter nicht verantwortlich ist.

5.6 Virenschutz

Der Kunde prüft Daten vor dem Upload auf Schadsoftware und setzt Virenschutz nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik ein.

5.7 Sperrung rechtsverletzender Inhalte / Freistellung

Macht ein Dritter Rechtsverletzungen durch kundenseitige Inhalte geltend, darf der Anbieter Inhalte vorläufig sperren, wenn objektive Anhaltspunkte Zweifel an der Rechtmäßigkeit begründen. Hat der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten, stellt er den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Der Anbieter informiert den Kunden, sofern nicht gesetzliche oder behördliche Anordnungen der Information entgegenstehen.

5.8 Sanktionen bei Pflichtverstößen

Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen darf der Anbieter die Nutzung ganz oder teilweise vorübergehend einstellen oder aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Notwendige Aufwände kann der Anbieter dem Kunden nach den jeweils geltenden Preisen in Rechnung stellen.

5.9 Verhalten und Rücksichtnahme (Netiquette)

Der Kunde hat im Rahmen des Vertragsverhältnisses stets respektvoll mit anderen Teilnehmern und Mitarbeitern des Anbieters umzugehen. Bei schuldhaften Zuwiderhandlungen ist der Anbieter nach einmaliger Vorwarnung berechtigt, den Zugang zu Plattform-Inhalten, Live-Calls oder Community-Funktionen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden gegenüber dem Anbieter bleiben unberührt.

5.10 Stillschweigen / Verbot der Akquise anderer Teilnehmer

(a) Während Trainings, Live-Calls und Community-Beiträgen geben andere Teilnehmer unter Umständen betriebsinterne Informationen und geschäftliche Details preis. Insoweit ist Stillschweigen gegenüber Externen und Dritten zu bewahren. (b) Die systematisch angelegte Akquise anderer Teilnehmer aus den Programmen des Anbieters für eigene Aufträge ist untersagt. Im Einzelfall sind kollegiale Empfehlungen zulässig; kein Teilnehmer darf jedoch durch Akquise-Versuche belästigt werden. (c) Jegliche Handlung, die den störungsfreien Fortgang der Trainings- und Programmabläufe oder die Kundenerfahrung anderer Teilnehmer beeinträchtigt, ist untersagt.

6. Vergütung und Zahlungsbedingungen

6.1 Vergütung

Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot und kann einmalige und laufende Gebühren umfassen. Soweit der Anbieter zusätzliche Leistungen erbringt, gilt die hierfür vereinbarte Vergütung.

Die Vergütung wird in monatlichen Raten gezahlt und deckt sämtliche Leistungen des gebuchten Pakets ab. Höhe der monatlichen Rate und Mindestvertragslaufzeit ergeben sich aus dem Angebot.

6.2 Vergütung bei Zugangsmissbrauch

Der Kunde ist verpflichtet, die Nutzung unter seinen Zugangsdaten auch dann zu vergüten, wenn sie durch unberechtigte Nutzung erfolgt, soweit der Kunde dies zu vertreten hat oder bei begründetem Verdacht den Anbieter nicht unverzüglich informiert hat.

6.3 Fälligkeit

Laufende Vergütungen sind – sofern nicht anders vereinbart – monatlich im Voraus zahlbar und fällig.

Die monatliche Rate wird zu Beginn jedes Kalendermonats abgerechnet, erstmals zum Zeitpunkt der Zugangserteilung.

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

6.4 Umsatzsteuer / Gebühren

Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Währungs- und Transaktionsgebühren trägt der Kunde.

6.5 Zahlungsart

Zahlung erfolgt per Banküberweisung. Andere Zahlungsarten, wie z.B. bar oder durch Kryptowährung, sind nicht vereinbart.

Alternativ kann der Kunde dem Anbieter eine SEPA-Lastschriftermächtigung erteilen; in diesem Fall wird die Belastung des Kontos frühestens zum vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt veranlasst. Eine erteilte SEPA-Lastschriftermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für weitere Bestellungen.

6.6 Aufrechnung / Zurückbehaltung

Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte bestehen nur bei rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenansprüchen oder solchen, die in synallagmatischem Verhältnis zur Hauptforderung stehen.

6.7 Reisekosten

Reisekosten zu vor Ort erbrachten Beratungs- oder Begehungsleistungen sind im Paketpreis enthalten, soweit der Einsatzort innerhalb einer Entfernung von 100 km Luftlinie vom Sitz des Anbieters liegt. Ab einer Entfernung von mehr als 100 km kann der Anbieter eine angemessene Reisekostenpauschale erheben, deren Höhe vor dem jeweiligen Einsatz im Rahmen eines Expertenmeetings einvernehmlich mit dem Kunden festgelegt wird. Die Pauschale wird im Angebot beziehungsweise in einer schriftlichen Bestätigung (Textform ist ausreichend) dokumentiert.

7. Zahlungsverzug

7.1 Sperrung des Zugangs bei Verzug

Während eines Zahlungsverzugs in nicht unerheblicher Höhe ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur Vertragssoftware nach Maßgabe der folgenden Regelungen vorübergehend zu sperren. Nicht unerheblich ist ein Rückstand in Höhe einer Monatsvergütung. Die Sperrung erfolgt erst nach vorheriger Androhung in Textform (z. B. per E-Mail) unter Setzung einer Nachfrist zur Zahlung von vierzehn (14) Tagen. Der Kunde bleibt auch während des Zeitraums der Sperrung zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Die Sperrung wird unverzüglich aufgehoben, sobald der Kunde sämtliche Rückstände vollständig ausgeglichen hat.

7.2 Kündigung bei längerem Verzug

Wenn der Zahlungsverzug länger als zwei Monate und sieben Tage andauert, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Gesetzliche Ansprüche (insbesondere Verzugszinsen und Schadensersatz) bleiben unberührt.

Im Fall der Ratenzahlung gilt: Nach erfolgter Kündigung ist der Anbieter zudem berechtigt, die gesamte bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällige Vergütung zu verlangen. Ersparte Aufwendungen sind in Abzug zu bringen.

7.3 Verzug bei Bereitstellung

Gerät der Anbieter mit der betriebsfähigen Bereitstellung in Verzug, richtet sich die Haftung nach Ziffer 11. Eine fristlose Kündigung durch den Kunden setzt eine angemessene Nachfrist voraus, die mindestens drei Wochen beträgt, und erfolglos verstreicht, sofern der Kunde nicht gesetzlich zwingend kürzere Fristen nutzt.

8. Leistungsänderungen

8.1 Änderungen aus wichtigem Grund

Der Anbieter darf Leistungen ändern, soweit dies dem Kunden zumutbar ist und wesentliche Leistungsmerkmale im Kern erhalten bleiben. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Sicherheitsanforderungen, Rechtsänderungen oder Störungen durch Hosting-/Rechenzentrumsdienstleister.

8.2 Wesentliche Änderungen / Widerspruch

Bei wesentlichen Änderungen informiert der Anbieter den Kunden mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten in Textform. Der Kunde kann binnen 2 Wochen ab Zugang widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht, werden die Änderungen Vertragsbestandteil; hierauf wird der Anbieter hinweisen. Im Fall des Widerspruchs kann der Anbieter den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt ordentlich kündigen.

Klarstellung: Nicht als wesentliche Änderung im Sinne dieser Ziffer gelten insbesondere regelmäßige Software-Updates, Bugfixes, Performance-Verbesserungen, UI-Anpassungen sowie redaktionelle Aktualisierungen der bereitgestellten Inhalte (Ziffer 3.13). Diese Änderungen können vom Anbieter jederzeit ohne Vorankündigung umgesetzt werden, sofern der bisherige Funktionskern erhalten bleibt.

9. Leistungsstörungen / Mängelrechte

9.1

Der Kunde hat dem Anbieter Mängel unverzüglich in Textform anzuzeigen.

Der Anbieter behebt technische Mängel der Software innerhalb einer unter Berücksichtigung der Komplexität des Mangels angemessenen Frist.

Dem Kunden steht ein Recht zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund oder zur Minderung der Vergütung erst zu, wenn die Nacherfüllung wiederholt fehlgeschlagen ist und dem Kunden ein weiteres Abwarten nicht mehr zuzumuten ist. Ein Fehlschlagen der Nacherfüllung ist in der Regel nach zwei erfolglosen Versuchen anzunehmen.

Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB) ist ausgeschlossen, sofern die Instandsetzung nicht als endgültig fehlgeschlagen anzusehen ist. Eine Kündigung aus wichtigem Grund setzt zudem voraus, dass der Mangel die vertragsgemäße Nutzung der Software nicht nur unerheblich beeinträchtigt.

Eine Minderung der monatlichen Vergütung ist auf den Teil der Software bzw. der Funktionen beschränkt, die von dem Mangel betroffen sind, es sei denn, die Teilleistung ist für den Kunden ohne den mangelhaften Teil objektiv wertlos.

9.2 § 536a BGB / Selbstvornahme

Ansprüche nach § 536a Abs. 1 BGB auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit der Anbieter den Mangel nicht zu vertreten hat. Das Selbstvornahmerecht ist ausgeschlossen.

9.3 Mangelbegriff / Unerheblichkeit

Ein Mangel liegt vor, wenn die Vertragssoftware nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder sich nicht für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung eignet. Unerhebliche Abweichungen stellen keinen Mangel dar. Bedienfehler oder Nichtbeachtung der Dokumentation begründen keinen Mangel.

9.4 Mitwirkung

Der Kunde unterstützt den Anbieter in zumutbarem Umfang.

10. Schutzrechte Dritter

10.1 Freistellung

Wird der Kunde aufgrund der vertragsgemäßen Nutzung der Angebote des Anbieters wegen Verletzung von Schutzrechten Dritter in Anspruch genommen, und werden diese Ansprüche des Dritten rechtskräftig festgestellt, stellt der Anbieter den Kunden frei, wenn

a) der Kunde den Anbieter unverzüglich in Textform über die geltend gemachten Ansprüche Dritter informiert,

b) der Anbieter die Kontrolle über Rechtsverteidigung, Abwehrmaßnahmen und etwaige Vergleichsverhandlungen und Vergleiche erhält. Vergleiche, die dem Kunden finanzielle Lasten auferlegen oder dessen Geschäftsbetrieb beeinträchtigen, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Kunden. Der Kunde erkennt Ansprüche Dritter nicht ohne vorherige Zustimmung (Textform) durch den Anbieter an.

c) der Kunde den Anbieter im zumutbaren Rahmen kostenfrei unterstützt; darüber hinausgehende erforderliche Aufwendungen des Kunden trägt der Anbieter.

10.2 Verschulden

Über Ziffer 10.1 hinaus haftet der Anbieter auf Schadensersatz wegen Schutzrechtsverletzung nur bei Verschulden.

Diese Haftung des Anbieters im Rahmen dieser Freistellung ist der Höhe nach begrenzt auf das Doppelte der für die Mindestvertragslaufzeit vereinbarten Vergütung des gebuchten Pakets (Paketsumme). Auch bei Vertragsfortführung über die Mindestvertragslaufzeit hinaus bleibt es bei dieser Höchstsumme; eine Erhöhung anhand der laufenden monatlichen Folgevergütung erfolgt nicht. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gilt die Begrenzung nicht.

10.3 Ausschlüsse

Die Freistellung ist ausgeschlossen, wenn die Schutzrechtsverletzung resultiert aus

a) nicht genehmigten Änderungen der Software durch den Kunden,

b) vertragswidriger Nutzung der Software,

c) Kombination mit nicht freigegebener Hard-/Drittsoftware,

d) Missachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben durch den Kunden.

10.4 Abhilfemaßnahmen

Droht oder besteht eine Schutzrechtsverletzung, ist der Anbieter nach eigener Wahl berechtigt,

(a) die betroffene Leistung zu ändern, sodass keine Verletzung mehr vorliegt,

(b) eine entsprechende Nutzungslizenz zu erwerben oder

(c) die Leistung durch eine gleichwertige Funktionalität zu ersetzen.

Sind keine dieser Maßnahmen mit wirtschaftlich zumutbarem Aufwand umsetzbar, kann der Anbieter die betroffene Leistung unter angemessener Frist einstellen und bereits vorausgezahltes Entgelt anteilig erstatten.

11. Haftung

11.1 Unbeschränkt

Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

11.2 Leichte Fahrlässigkeit / Kardinalpflichten

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Eine Kardinalpflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

11.3 Keine Haftung

Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Keine Haftung besteht für entgangenen Gewinn, mangelnden wirtschaftlichen Erfolg sowie mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden, soweit gesetzlich zulässig.

11.4 Datenverlust

Der Kunde ist für regelmäßige Datensicherungen verantwortlich. Bei vom Anbieter verschuldetem Datenverlust haftet der Anbieter ausschließlich für die Kosten der Wiederherstellung der Daten, die auch bei ordnungsgemäßer Sicherung durch den Kunden verloren gegangen wären.

11.5 Erfüllungsgehilfen / Garantien / Produkthaftung

Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Erfüllungsgehilfen. Produkthaftung und ausdrücklich übernommene Garantien bleiben unberührt.

11.6 Klarstellung zum Leistungsversprechen

Der Anbieter schuldet keinen Erfolg. Insbesondere wird nicht geschuldet: die vollständige oder dauerhafte Rechtssicherheit des Betriebs des Kunden, die behördliche Abnahme oder Genehmigung einzelner Maßnahmen oder Anlagen, das Bestehen einer Audit- oder Behördenprüfung sowie der Erfolg konkreter Compliance-, Sicherheits- oder Umweltmaßnahmen. Die Verantwortung für die tatsächliche Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften verbleibt allein beim Kunden. Beratung, Plattform-Inhalte und Software-Module stellen ausschließlich qualifizierte Unterstützung dar; sie ersetzen keine eigene Prüfung des Einzelfalls durch den Kunden.

12. Datenschutz und Vertraulichkeit

12.1 Datenschutz

Beide Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzgesetze. Der Anbieter setzt technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO um.

Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Der Anbieter behält sich das Recht vor, zur Erhöhung der Datensicherheit zusätzliche Authentifizierungsverfahren (z. B. Multi-Faktor-Authentisierung, MFA) einzuführen. Sobald diese vom Anbieter technisch bereitgestellt werden, ist der Kunde verpflichtet, diese nach den Anweisungen des Anbieters einzurichten und zu nutzen, um weiterhin Zugriff auf das Kundenkonto zu erhalten.

12.2 Auftragsverarbeitung

Soweit der Anbieter (W&P) personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Der Kunde ist in diesem Fall Verantwortlicher; W&P ist Auftragsverarbeiter. Acurento Solutions GmbH ist Unterauftragsverarbeiterin von W&P; W&P hat mit Acurento die nach Art. 28 Abs. 4 DSGVO erforderlichen Verpflichtungen vertraglich auferlegt. Das AVV-Muster ist auf Anfrage per E-Mail an info@wp-engineers.eu erhältlich; der Abschluss erfolgt vor oder mit Vertragsschluss. Der Anbieter stellt auf Anfrage eine Liste der eingesetzten Unterauftragsverarbeiter zur Verfügung und informiert den Kunden über geplante Änderungen mindestens 30 Tage vorab. Der Kunde kann Änderungen binnen 14 Tagen widersprechen; besteht keine Einigung, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag zum Ende des laufenden Kalendermonats zu kündigen.

12.3 Kundendaten / Rechtmäßigkeit

Der Kunde ist für Rechtmäßigkeit, Inhalt und Nutzungsrechte an den von ihm gespeicherten Daten verantwortlich. Der Anbieter prüft Kundendaten nicht auf rechtliche Zulässigkeit.

12.4 Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen vertraulich und verwenden sie ausschließlich zur Durchführung dieses Vertrages. Diese Pflicht gilt für fünf Jahre nach Vertragsende fort. Informationen, die als „streng vertraulich“ gekennzeichnet sind, sind ohne zeitliche Begrenzung vertraulich zu behandeln.

13. Vertragslaufzeit, Kündigung, Datenexit

13.1 Laufzeit

Die Mindestvertragslaufzeit beginnt mit dem Datum der Angebotsbestätigung durch den Kunden gemäß Ziffer 2.4 und richtet sich nach dem gewählten Paket. Der Anbieter wird den Zeitpunkt der betriebsfähigen Bereitstellung der Vertragssoftware dem Kunden in Textform mitteilen; auf den Beginn der Mindestvertragslaufzeit hat dieser Zeitpunkt keinen Einfluss.

Die Mindestvertragslaufzeit ergibt sich aus dem gewählten Paket gemäß Angebot und beginnt mit dem Datum der Angebotsbestätigung durch den Kunden.

13.2 Verlängerung und Preisanpassung

Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter, bis er gemäß Ziffer 13.3 gekündigt wird.

Der Anbieter hat das Recht, die monatliche Paketgebühr anzupassen, um veränderte Kostenstrukturen (z. B. gestiegene Hosting- oder Lizenzkosten) widerzuspiegeln. Der Anbieter wird dem Kunden eine solche Preisanpassung mindestens sechs (6) Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform (z. B. per E-Mail) mitteilen.

Stimmt der Kunde der Preisanpassung nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform zu, hat der Anbieter das Recht, den Vertrag fristgerecht zu kündigen. Stimmt der Kunde der Preisanpassung in Textform zu, wird der Vertrag zu den geänderten Preisen fortgesetzt. Der Anbieter wird den Kunden in der Mitteilung nochmals ausdrücklich auf diese Rechtsfolgen hinweisen.

13.3 Kündigungsfrist

Innerhalb der Mindestvertragslaufzeit ist eine ordentliche Kündigung durch die Parteien ausgeschlossen.

Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann der Vertrag durch jede Partei jederzeit mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

13.4 Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Jede Partei ist insbesondere berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, wenn über das Vermögen der anderen Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird. Im Falle der Insolvenz des Anbieters ist der Anbieter verpflichtet, dem Kunden unverzüglich die Möglichkeit zu verschaffen, seine Daten gemäß Ziffer 13.6 abzurufen.

Im Fall einer vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund durch den Kunden bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters unberührt, soweit nicht der Anbieter den Kündigungsgrund schuldhaft verursacht hat.

13.5 Form der Kündigung

Kündigungen haben in Textform zu erfolgen. Der Zugang ist nachzuweisen durch eine Lesebestätigung oder einer Bestätigung des Erhalts durch die andere Partei. Das Recht, die Kündigung in schriftlicher Form durch eine andere Form des Zugangs, z.B. durch Einwurfeinschreiben, zu bewirken, bleibt unberührt.

13.6 Datenherausgabe und Löschung

Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden die Kundendaten für 30 Tage in einem gängigen maschinenlesbaren Format zum Abruf bereit. Unterstützungsleistungen beim Export können gesondert vergütet werden.

Nach Ablauf der Bereitstellungsfrist löscht der Anbieter die Kundendaten innerhalb weiterer 60 Tage, vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten. Daten in Backups werden turnusgemäß überschrieben. Vor der Löschung wird der Anbieter den Kunden über die anstehende Löschung mindestens 14 Tage vorher in Textform unterrichten.

13.7

Sollte eine Partei dies wünschen, werden sich die Parteien nach erfolgter Kündigung darüber verständigen, welche weiteren zumutbaren Mitwirkungen und welche Kostenregelungen jeweils erforderlich sind, um die Beendigung des Vertrages für beide Seiten möglichst schadens- und aufwendungsfrei zu gestalten. Eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht.

14. Höhere Gewalt

14.1

Der Anbieter ist von der Leistungspflicht befreit, soweit die Nichterfüllung auf höherer Gewalt beruht (z. B. Krieg, Streik, Naturkatastrophen, flächendeckende Strom-/Netzausfälle, behördliche Maßnahmen). Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über Beginn und Ende der höheren Gewalt, soweit möglich.

14.2

Dauert die höhere Gewalt länger als acht (8) Wochen, kann jede Partei den betroffenen Teil des Vertrages außerordentlich kündigen.

15. Referenznennung

Mit Vertragsschluss räumt der Kunde dem Anbieter für die Dauer der Vertragslaufzeit das Recht ein, den Kunden medienübergreifend (insbesondere auf der Website des Anbieters) als Referenzunternehmen zu benennen und hierfür das Kundenlogo zu verwenden.

Der Kunde kann diese Einwilligung jederzeit in Textform widerrufen. Der Widerruf wirkt für die Zukunft. Der Anbieter wird bereits veröffentlichte Referenzen innerhalb einer angemessenen Frist, spätestens binnen 30 Tagen nach Zugang des Widerrufs, entfernen, soweit dies technisch und organisatorisch zumutbar ist. Bereits gedruckte Materialien dürfen bis zur Aufbrauchung verwendet werden, sofern dies für den Kunden nicht unzumutbar ist.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Änderungen / Textform

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses.

16.2 Rechteübertragung

Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger Zustimmung der anderen Partei in Textform zulässig.

16.3 Recht / UN-Kaufrecht

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

16.4 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand – soweit gesetzlich zulässig – ist Hannover. Der Anbieter ist außerdem berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

16.5 Vertragssprache

Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dienen nur der Verständlichkeit und sind rechtlich unverbindlich.

16.6 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Angaben zu dieser Fassung
Fassung
Fassung 1
Gültig ab
21.08.2026
Veröffentlicht
03.09.2026
Prüfsumme
a5620dcb2f3c01c84106630ea39da3d02b74c650ed446ebd9716bece494dc771